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€250–€600 über die SÖP Durchsetzen: Schlichtung bei Fluggastrechten Erklärt

Airline lehnt Ihre Entschädigung ab? Die SÖP-Schlichtung ist kostenlos und effektiv. Komplette Anleitung mit Voraussetzungen, Ablauf und Erfolgsquoten.

FlightOwed Editorial TeamLegally reviewed

€250–€600 über die SÖP Durchsetzen: Schlichtung bei Fluggastrechten Erklärt

Die Airline hat Ihre Entschädigungsforderung abgelehnt. Oder sie antwortet einfach nicht. Was nun? Viele Passagiere scheuen den Gang vors Gericht — verständlicherweise. Die gute Nachricht: Es gibt einen kostenlosen Zwischenschritt, der in vielen Fällen schneller und einfacher ist als eine Klage: die söp (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V.).

Die söp ist eine von der Bundesregierung anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle, die Streitigkeiten zwischen Passagieren und Beförderungsunternehmen (Airlines, Bahn, Fernbus, Schiff) außergerichtlich beilegt. Das Verfahren ist für Passagiere vollständig kostenlos, und die Erfolgsquote ist bemerkenswert hoch.

Für den vollständigen Rechtsrahmen zur Flugentschädigung lesen Sie unseren Ratgeber zur EU-Verordnung 261/2004.


Was ist die SÖP?

Die söp (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V.) ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Berlin. Sie wurde 2013 gegründet und ist vom Bundesamt für Justiz als Verbraucherschlichtungsstelle anerkannt.

Wichtige Fakten

Detail Information
Träger söp Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V.
Sitz Berlin
Kosten für Passagiere Kostenlos
Kosten für Airlines Die Airlines finanzieren die söp über Mitgliedsbeiträge und Fallpauschalen
Bearbeitungszeit Durchschnittlich 60–90 Tage
Sprachen Deutsch, Englisch
Verbindlichkeit Für den Passagier unverbindlich (kann ablehnen); für die Airline bindend bei Annahme durch den Passagier
Website soep-online.de

Welche Airlines sind Mitglied?

Die meisten großen Airlines, die Deutschland bedienen, sind söp-Mitglieder: Lufthansa, Eurowings, Condor, TUI fly, SWISS, Austrian Airlines, KLM, Air France, British Airways, Ryanair und viele mehr. Nicht alle Airlines sind Mitglieder — prüfen Sie die söp-Website für die aktuelle Liste.

Wenn eine Airline kein söp-Mitglied ist, können Sie sich alternativ an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) wenden, das als Aufsichtsbehörde ebenfalls Beschwerden entgegennimmt.


Voraussetzungen für einen SÖP-Antrag

Bevor Sie einen söp-Antrag stellen können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

1. Direkte Reklamation bei der Airline

Sie müssen zuerst direkt bei der Airline reklamiert haben und entweder:

  • Eine Ablehnung erhalten haben, oder
  • Keine Antwort innerhalb von zwei Monaten nach Ihrer Reklamation erhalten haben

Die söp nimmt keine Fälle an, bei denen der Passagier noch nicht direkt bei der Airline reklamiert hat. Dieser Schritt ist zwingend.

2. Kein laufendes Gerichtsverfahren

Der Streit darf nicht gleichzeitig vor Gericht anhängig sein. Wenn Sie bereits eine Klage eingereicht haben, ist das söp-Verfahren ausgeschlossen.

3. Kein bereits abgeschlossener Schlichtungsversuch

Für denselben Sachverhalt darf nicht bereits ein söp-Schlichtungsverfahren abgeschlossen worden sein.

4. Streitwert

Es gibt keinen Mindeststreitwert. Auch für einen €250-Anspruch können Sie die söp einschalten.


So Stellen Sie Einen SÖP-Antrag: Schritt für Schritt

Schritt 1: Unterlagen sammeln

Bevor Sie den Antrag stellen, sammeln Sie:

  • Buchungsbestätigung und Bordkarten
  • Nachweis der Verspätung (Screenshots, Flugdaten)
  • Ihre erste Reklamation an die Airline (mit Datum)
  • Die Ablehnung der Airline (oder Dokumentation der Nichtantwort)
  • Eventuelle weitere Korrespondenz

Schritt 2: Online-Antrag auf soep-online.de

Der Antrag wird online über die söp-Website gestellt. Sie benötigen:

  • Persönliche Daten
  • Fluddaten (Flugnummer, Datum, Route)
  • Beschreibung des Sachverhalts
  • Forderungshöhe
  • Upload aller Unterlagen

Der Antrag dauert ca. 15-20 Minuten.

Schritt 3: Zulässigkeitsprüfung

Die söp prüft zunächst die Zulässigkeit Ihres Antrags (1-2 Wochen). Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird das Verfahren eröffnet und die Airline informiert.

Schritt 4: Stellungnahme der Airline

Die Airline erhält eine Frist zur Stellungnahme (in der Regel 4 Wochen). Viele Airlines nehmen die söp ernst und antworten sachlich — manche bieten bereits in dieser Phase einen Vergleich an.

Schritt 5: Schlichtungsvorschlag

Die söp erarbeitet einen Schlichtungsvorschlag auf Basis beider Stellungnahmen und der Rechtslage. Dieser Vorschlag enthält eine klare Empfehlung: Zahlung oder Ablehnung, mit Begründung.

Schritt 6: Annahme oder Ablehnung

  • Für den Passagier: Der Schlichtungsvorschlag ist unverbindlich. Sie können ihn annehmen oder ablehnen. Bei Ablehnung steht Ihnen der Gerichtsweg weiterhin offen.
  • Für die Airline: Wenn der Passagier den Vorschlag annimmt, ist er für die Airline bindend. Die Airline muss zahlen.

Erfolgsquoten und Erfahrungen

Hohe Einigungsquote

Die söp veröffentlicht jährliche Berichte, die hohe Einigungsquoten zeigen. Viele Fälle werden bereits vor dem formellen Schlichtungsvorschlag durch einen Vergleich gelöst — die Airline zahlt, sobald die söp eingeschaltet wird, weil sie weiß, dass der Schlichtungsvorschlag wahrscheinlich zugunsten des Passagiers ausfallen wird.

Typische Bearbeitungszeit

60–90 Tage vom Antrag bis zum Schlichtungsvorschlag. Das ist schneller als der Gerichtsweg (der Monate bis Jahre dauern kann) und deutlich schneller als viele Airline-Reklamationsverfahren.

Was passiert, wenn die Airline nicht reagiert?

Wenn die Airline innerhalb der Frist nicht auf die söp antwortet, erstellt die söp den Schlichtungsvorschlag auf Basis der Passagierunterlagen. Das ist in der Regel vorteilhaft für den Passagier.


Tipps für einen Erfolgreichen SÖP-Antrag

Vollständige Dokumentation

Je besser Ihre Unterlagen sind, desto schneller und erfolgreicher verläuft das Verfahren. Ideal:

  • Buchungsbestätigung mit PNR-Code
  • Bordkarten (auch digital)
  • Screenshot des Flugstatus (Flightradar24, Airline-App)
  • Ihre Reklamation an die Airline mit Eingangsbestätigung
  • Die Ablehnung der Airline im Volltext
  • Falls vorhanden: Fotos von Anzeigetafeln, Delay-Zertifikate der Airline

Klare Forderung formulieren

Nennen Sie den konkreten Betrag (z.B. "€400 nach Art. 7 Abs. 1 lit. b) EU-VO 261/2004") und die rechtliche Grundlage. Je präziser Ihre Forderung, desto einfacher kann die söp arbeiten.

Sachlich bleiben

Die söp ist eine neutrale Schlichtungsstelle. Emotionale Beschwerden über schlechten Service helfen nicht — konzentrieren Sie sich auf die Fakten: Flugnummer, Datum, tatsächliche Ankunftszeit, Verspätungsdauer.

Fristen beachten

Stellen Sie den söp-Antrag zeitnah nach der Airline-Ablehnung. Obwohl das söp-Verfahren die 3-Jahres-Verjährungsfrist nicht hemmt, ist es sinnvoll, genügend Zeitpuffer für einen eventuellen Gerichtsweg nach der söp zu lassen.

Alle Passagiere einbeziehen

Wenn Sie mit Familie oder in einer Gruppe gereist sind, können Sie die Ansprüche aller Passagiere in einem söp-Antrag bündeln. Das spart Zeit und erhöht den Gesamtstreitwert.


SÖP vs. Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Passagiere haben zwei Eskalationswege vor dem Gericht:

söp LBA
Typ Schlichtungsstelle Aufsichtsbehörde
Ergebnis Schlichtungsvorschlag (bindend bei Annahme) Stellungnahme + ggf. Ordnungswidrigkeitsverfahren
Kosten Kostenlos Kostenlos
Kann Zahlung anordnen? Ja (bei Annahme durch Passagier) Nein (empfiehlt nur, kann sanktionieren)
Bearbeitungszeit 60–90 Tage Variabel, oft länger
Voraussetzung Airline muss söp-Mitglied sein Keine

Empfehlung: Starten Sie mit der söp, wenn die Airline Mitglied ist. Falls nicht, oder zusätzlich, wenden Sie sich an das LBA. Beide Wege schließen sich nicht gegenseitig aus, aber ein paralleles söp- und Gerichtsverfahren ist nicht möglich.


Wann Sollten Sie Statt der SÖP Direkt Klagen?

Eindeutige Fälle mit hohem Streitwert

Bei einem klaren €600-Anspruch (z.B. Langstrecke, nachweisbare 5-Stunden-Verspätung, keine plausiblen außergewöhnlichen Umstände) kann eine direkte Klage beim Amtsgericht schneller zum Ziel führen als die söp. Die Gerichtskosten bei €600 Streitwert betragen ca. €70–80 und werden bei Erfolg von der Airline erstattet.

Verjährungsgefahr

Wenn die 3-Jahres-Verjährungsfrist bald abläuft, kann die Einleitung eines söp-Verfahrens die Verjährung nicht hemmen. In diesem Fall ist eine Klage der sicherere Weg, da die Klageeinreichung die Verjährung hemmt.

Airline verweigert söp-Teilnahme

Wenn die Airline kein söp-Mitglied ist oder die söp-Teilnahme im Einzelfall verweigert, bleibt nur der Gerichtsweg.

Für die vollständige Anleitung zur gerichtlichen Durchsetzung lesen Sie unseren Ratgeber Flugentschädigung in Deutschland durchsetzen.


Häufig Gestellte Fragen

Kostet mich die SÖP-Schlichtung wirklich nichts?

Ja, das Verfahren ist für Passagiere vollständig kostenlos. Die Kosten werden von den teilnehmenden Beförderungsunternehmen getragen.

Kann ich die SÖP auch für Bahnfahrgastrechte nutzen?

Ja, die söp ist auch für Bahn, Fernbus und Schiffsverkehr zuständig. Der Name "Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr" deutet auf diesen breiten Zuständigkeitsbereich hin.

Was passiert, wenn ich den Schlichtungsvorschlag ablehne?

Sie können dann vor Gericht klagen. Die Ablehnung des Schlichtungsvorschlags hat keine negativen Konsequenzen für Ihre Rechtsposition. Der Richter wird allerdings den Schlichtungsvorschlag als Indiz werten.

Wie gehe ich vor, wenn meine Airline kein söp-Mitglied ist?

Wenden Sie sich an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) als Aufsichtsbehörde. Das LBA kann zwar keine Zahlung anordnen, aber ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Airline einleiten und eine Stellungnahme abgeben, die Sie vor Gericht als Beweis nutzen können. Alternativ können Sie sich direkt an ein Inkassounternehmen oder einen spezialisierten Fluggastrechte-Dienstleister wenden.

Brauche ich einen Anwalt für das söp-Verfahren?

Nein. Das Verfahren ist bewusst laienfreundlich gestaltet. Sie stellen den Antrag online, laden Ihre Unterlagen hoch und die söp-Schlichter erledigen den Rest. Ein Anwalt ist nicht erforderlich und auch nicht üblich. Das gesamte Verfahren ist auf Selbstbeteiligung der Passagiere ohne professionelle Hilfe ausgelegt.


Prüfen Sie Zuerst Ihren Anspruch

Bevor Sie den söp-Antrag stellen, prüfen Sie kostenlos, ob Ihr Flug die Voraussetzungen für eine Entschädigung erfüllt.

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